Teilnahmebedingungen

Unsere Spielregeln
Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

1 REGLEMENT

1) Das vorliegende Reglement gilt für die CYCLE TOUR, ein Radevent der freshpepper GmbH & Co. KG.

2) Mit Anmeldung und Teilnahme an der CYCLE TOUR erkennt jeder Sportler dieses Reglement an.

3) Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich mit dem Inhalt der Teilnahmebedingungen vertraut zu machen, zu akzeptieren und dessen Inhalt zu befolgen.

2 TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN

1) Die CYCLE TOUR ist offen für alle Hobby- und Freizeitradsportler, die das 18. Lebensalter vollendet haben und älter sind. Minderjährige ab dem 14. Lebensjahr benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern. Das Formular ist bei der Anmeldung über www.cycletour.de abrufbar und muss bei der Startnummernausgabe vorgezeigt werden.

2) Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht erforderlich.

3) Mit der Teilnahme verpflichtet sich jeder Fahrer, seine gesundheitlichen Voraussetzungen selbst, gegebenenfalls durch Konsultation eines Arztes zu prüfen und auf Verlangen nachweisen zu können.

3 FAHRRAD / ZUBEHÖR / BEKLEIDUNG / STARTNUMMER

1) Für jeden Teilnehmer besteht Helmpflicht! Der Helm muss das Siegel eines anerkannten Prüfinstituts erhalten (z.B. DIN-Norm 33954, EN 1078, CE 2006, SNEL- und/oder ANSI-Norm, EC oder GS). Fahren ohne Helm führt zum Ausschluss der CYCLE TOUR.

2) Jeder Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit seines Fahrrads verantwortlich. Insbesondere ist dabei auf die Funktionstüchtigkeit der Bremsen und anderer sicherheitsrelevanter Bauteile zu achten. Eine Beleuchtung ist nicht erforderlich. Teilnehmer, deren Fahrrad offensichtlich nicht verkehrstüchtig ist, können jederzeit der der Tour genommen werden.

3) Das nachfolgend aufgelistete Material ist ausdrücklich nicht zugelassen:

  1. E-Bikes Race (E Bike Pedelec sind startberechtigt!)
  2. Fahrradanhänger aller Art
  3. Trinkflaschen aus Aluminium, Glas oder aus anderen Materialien, die sich nicht leicht verformen lassen bzw. zerbrechlich sind

4) Für die Art der Bekleidung bestehen keine gesonderten Vorschriften, sie darf jedoch kein Sicherheitsrisiko für sich oder Dritte darstellen. Es ist nicht gestattet mit freiem Oberkörper zu fahren.

5) Die Startnummern (Rücken- und Sattelnummern) dienen der Identifikation des Teilnehmers. Sie sind gut sichtbar und in voller Größe auf den dafür vorgesehenen Stellen zu befestigen (Sattelnummern, Rückennummern in Höhe der Trikottaschen).

6) Die Ermittlung der offiziellen Zielzeit (optional in der Anmeldung buchbar) erfolgt mittels Transponder an der Sattelnummer. Der Start der Zeitmessung für Teilnehmenden eines Startblocks erfolgt zeitgleich und nicht individuell. Befindet sich ein Teilnehmender zum Startzeitpunkt im falschen Startblock, wird die Startzeit des gemeldeten Startblocks angenommen. Eine nachträglich Änderung ist ausgeschlossen.

7) Die Zielzeiten werden nach Zielschluss in der Teilnehmerliste auf der Website dargestellt und zu keiner Zeit für eine Zeitmessung oder Platzierung genutzt. Grundsätzlich gilt bei der CYCLE TOUR: Alle Teilnehmenden bewegen sich gem. StVO und nicht als Wettkampf.

8) Die Benutzung elektronischer Kommunikationsmittel während der Radtour ist verboten. Ebenso ist die Benutzung von Wiedergabegeräten mit Kopf-oder Ohrhörern verboten.

4 STARTBLOCKEINTEILUNG

1) Die Startblockeinteilung erfolgt nach den Kriterien des Veranstalters nach Anmeldeschluss.

2) Teilnehmer, die sich zuerst im Startblock einfinden, müssen sich innerhalb des Startblockes vorn einreihen, damit nachfolgende Teilnehmer nachrücken können und somit der Eingangsbereich des Startblockes frei bleibt.

3) Es ist nicht statthaft, über Absperrzäune in den Startblock zu gelangen und sich vor zu drängeln.

5 ALLGEMEINE FAHRORDNUNG

1) Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass er keine anderen Teilnehmer der Veranstaltung gefährdet oder schädigt. Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht von der Polizei, Feuerwehr oder anderer Sanitätsdienste haben stets Vorrang und sind von allen Teilnehmern unverzüglich passieren zu lassen.

2) Alle Teilnehmer fahren auf eigene Gefahr, müssen die Straßenverkehrsregeln (StVO) stets einhalten und amtliche Verkehrszeichen beachten. Das Rechtsfahrgebot ist immer einzuhalten. Bei der gesamten Strecke handelt es sich um öffentliche Straßen, die dem allgemeinen Verkehr zur Verfügung stehen. Dieser Verkehr befährt die Strecke in Fahrtrichtung oder auch entgegen der Fahrtrichtung, falls es sich nicht um eine Einbahnstraße handelt. Die Teilnehmer haben keinerlei Sonder- oder Vorrechte.

3) Gruppen unter 10 Personen sind jederzeit aufgefordert vorhandene benutzungspflichtige Radwege (§2 Abs. 4 StVO) zu nutzen.

4) Den Teilnehmern ist es verboten, sich der Führungsdienste von motorisierten Fahrzeugen zu bedienen, sich an diesen festzuhalten oder von ihnen abzuziehen. Dies gilt auch nach Stürzen oder Defekten.

5) Kein Teilnehmer darf einen anderen Teilnehmer am Vorbeifahren oder an der Entfaltung der vollen Geschwindigkeit hindern. Abdrängen, Auflegen, Abschieben oder Abziehen zum Zwecke des persönlichen oder gegenseitigen Vorteils oder sonstige Behinderungen wie plötzliches Verlassen der Fahrlinie sowie Abstoppen während oder im Auslauf der Tour ohne Notwendigkeit sind untersagt.

6) Der Austausch von Werkzeugen und Ersatzteilen zwischen den Teilnehmern ist gestattet.

7) Jegliche Defektbehebung darf nur im Stand und auf der rechten Straßenseite vom Materialwagen erfolgen. Andere Fahrer dürfen dabei nicht beeinträchtigt werden.

6 VERANSTALTUNGSAUSFALL

1) Der Veranstalter kann die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt oder Gründen, die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind, z.B. in Fällen von Streik, politischer Ereignisse oder Naturereignisse, behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen sowie Gründen die dem Charakter der Veranstaltung entgegenwirken, in der Durchführung verändern (Tag, Strecke, Distanz(en), Regelement, Austragungsart), abbrechen, teilweise oder ganz absagen.

2) Aus einer Absage entsteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Rückerstattung der Startgebühr und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden. Dies gilt auch für Begleitpersonen sowie wie Anreise- oder Hotelkosten. Bisher eingenommene bzw. eingezogene Organisationsbeiträge werden nicht zurückerstattet.

3) Sollte die Veranstaltung wegen zu geringer Teilnahme abgesagt werden, so hat der Teilnehmer Anspruch auf Rückerstattung der Startgebühr, abzüglich der bereits entstandenen Organisationskosten.

7 HAFTUNGSAUSSCHLUSS

1) Die Teilnahme an der CYCLE TOUR erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko. Der Teilnehmer erklärt durch seine Anmeldung, dass ihm die spezifischen Gefahren eines Radevents bekannt sind. Mit dem Startantritt erklärt der Teilnehmer, dass keine gesundheitlichen Bedenken gegen seine Teilnahme bestehen.

2) Der Teilnehmer erklärt mit der Bestätigung der Teilnahmebedingungen ausreichend versichert zu sein.

3) Der Teilnehmer erkennt mit seinem Teilnahmeantrag an, dass der Veranstalter keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände des Teilnehmers übernimmt.

4) Der Veranstalter haftet nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, es sei denn sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. Eine Haftung für sonstige Schäden ist ausgeschlossen, sofern sie nicht auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters sowie Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.

5) Der Transport von Gepäck und Rädern über Partnerangebote der CYCLE TOUR erfolgt auf eigenes Risiko. Vom Veranstalter wird keine Haftung für unmittelbare und mittelbare Schäden übernommen. Dies gilt insbesondere für Fahrräder und andere Gegenstände.

8 DATENSCHUTZERKLÄRUNG

1) Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und ausschließlich zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung und der mit dieser Veranstaltung im Zusammenhang stehenden Veranstaltungen, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 Bundesdatenschutzgesetzt). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zwecke ein.

2) Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos (inkl. Teilnehmerfotos von SPORTOGRAF), Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers können auf der Website, in Social Media, Onlinemedien, Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, fotomechanischen Vervielfältigungen etc. vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Veröffentlichung der Daten zu diesem Zweck ein.

3) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden an einen kommerziellen Dritten zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Wiedergabe der Daten zu diesem Zweck ein.

4) Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, ggf. Verein und Startnummer des Teilnehmers zur Darstellung von Starterlisten in allen relevanten und veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnissen wie Programmheft, sowie im Internet) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.

5) Die Daten des Teilnehmers dürfen an den Bike-Service weitergegeben werden, insofern dieser beansprucht wurde. Zudem willigt der Teilnehmer ein, dass er vor Ort fotografiert wird und diese Bilder im Internet angeboten werden.

6) Der Teilnehmer willigt des Weiteren ein, dass er vom Veranstalter zu künftigen Veranstaltungsterminen der freshpepper GmbH & Co. KG informiert werden darf.

7) Der Teilnehmer willigt ein, dass er mit wichtigen Informationen der CYCLE TOUR versorgt werden darf.

9 SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

Fassung vom 15. November 2023

Seite drucken